Einfach stiften mit Don Bosco
Von der Entscheidungsfindung über die Stiftungsgründung bis hin zur Stiftungsverwaltung oder Projektauswahl – an der Seite der Salesianer Don Boscos wird Stiften leicht gemacht. Damit die Freude am Engagement umso größer ist!
Erstberatung – offen und individuell
In einem ersten Gespräch können Sie Ihre Fragen rund ums Stiften und Spenden klären. Mit den Stiftungsfachleuten sprechen Sie über Ihre Vorstellungen und Ziele und auch darüber, wieviel Zeit und Geld Sie einbringen möchten und zu welchem Zeitpunkt – zu Lebzeiten oder testamentarisch. Gemeinsam arbeiten Sie heraus, wie Ihr Engagement rund ums Stiften, Fördern und Vererben mit Don Bosco aussehen kann und welche Stiftungsform in Frage kommt. Diese Erstberatung ist unverbindlich und ergebnisoffen.
Stiftungsgründung – einfach und kostenfrei
So einfach ist es: Auf Basis Ihrer individuellen Vorgaben und Wünsche erhalten Sie einen Entwurf Ihrer Stiftungssatzung inklusive Treuhandvertrag bzw. Ihrer Gründungsvereinbarung, den Sie auch mit einer Person Ihres Vertrauens, beispielsweise Ihrem Steuerberater, besprechen können. Alle Gründungsunterlagen werden von Anwältinnen erstellt, die die Don Bosco Stiftung beim Thema Gemeinnützigkeitsrecht bereits seit vielen Jahren beratend begleitet. Für Stiftungen, die ausschließlich Don Bosco Projekte fördern, ist der gesamte Gründungsprozess kostenlos und zwar unabhängig davon, ob Sie sich für eine Treuhandstiftung oder einen Stiftungsfonds entscheiden. Steuerliche Anerkennung und Abstimmung mit dem Finanzamt? Auch darum müssen Sie sich nicht kümmern, denn das übernehmen ebenfalls die Rechtsanwältinnen.
Häufige Fragen zur Stiftungsgründung
Mit einer gemeinnützigen Stiftung gießen Sie Ihr soziales Engagement in eine rechtliche Form, um Ihre eigenen Ziele und Visionen umzusetzen und eine positive Wirkung auf die Gesellschaft zu erreichen. Stiftungen haben eine langfristige und nachhaltige Wirkung, da das Vermögen sicher angelegt und nicht ausgeschüttet wird. Beim Stiften mit Don Bosco unterstützen und ermöglichen Sie salesianische Projekte für junge Menschen. Damit das Leben junger Menschen gelingt!
Auch Nachteile des Stiftens im Vergleich zum Spenden gibt es, beispielsweise bringen Stiftungen höhere Verwaltungskosten mit sich als Spenden. Über die Ausgestaltung Ihrer Stiftung beraten Sie unsere Stiftungsexperten gern im persönlichen Gespräch.
- Sie entscheiden sich für eine Stiftungsform – dabei beraten wir Sie gern!
- Sie wählen einen Stiftungsnamen, legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest und bestimmen den Vorstand.
- Rechtliche Beratung, die Errichtung der Stiftung, Anerkennung der Gemeinnützigkeit – all dies übernehmen die Rechtsanwälte.
- Sie überweisen das Stiftungskapital auf Ihre Stiftung. Fertig – Ihre Stiftung ist gegründet.
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Grundsätzlich darf jede natürliche Person ab 18 Jahren sowie jede juristische Person, beispielsweise Unternehmen, Vereine oder Clubs, eine Stiftung gründen. Die meisten Stiftungen werden von Privatpersonen gegründet – Einzelpersonen, Paaren oder Familien.
Die Satzung enthält den Namen Ihrer Stiftung sowie die Höhe und Art des Stiftungsvermögens, den Förderzweck und die Angaben zum Vorstand. Bei der Erstellung Ihrer Stiftungssatzung ist juristische Unterstützung gefragt.
Sie können den Stiftungsvorstand selbst übernehmen oder eine Person Ihres Vertrauens einsetzen. Eine häufig gewählte Alternative der Treuhandstiftungen im Don Bosco Stiftungszentrum ist es, die Salesianer Don Boscos mit der Bildung eines ehrenamtlichen Vorstands zu beauftragen.
Der Förderzweck wird in der Stiftungssatzung festgelegt. Wenn Sie eine Stiftung mit Don Bosco gründen, fördern Sie die Projekte und Einrichtungen der Salesianer Don Boscos, vor allem im Bereich der Jugendhilfe und Bildung. Dabei können Sie regionale oder inhaltliche Schwerpunkte festlegen – beispielsweise, wenn Sie sich insbesondere auf Projekte der Berufsausbildung konzentrieren, sich für Straßenkinder in Südamerika engagieren oder Projekte der Glaubensvermittlung in Deutschland unterstützen möchten. Es ist auch möglich, sich schwerpunktmäßig auf eine Don Bosco Einrichtung zu fokussieren, die Ihnen besonders am Herzen liegt. Sie möchten auch externe Projekte unterstützen? Bitte sprechen Sie uns an.
Ja, Sie können Vermögen auch in Form von Immobilien zur Gründung einer Stiftung einbringen. Genauso können Sie es an eine bereits bestehende Stiftung übertragen.
Es ist sogar möglich (unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen), die Mieteinnahmen zu behalten oder die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen und sich ein Wohnrecht vorbehalten. Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass die Stiftung ausreichende Erträge erzielt, damit sie ihren Stiftungszweck verwirklichen kann. Der Vorteil der Immobilienübertragung ist, dass Sie sie – gemindert um den Wert des Nießbrauchs- oder Wohnrechts – bereits zu Lebzeiten steuerlich geltend machen können.
Grundsätzlich obliegt die Vermögensanlage dem Treuhänder. Das Stiftungsvermögen wird professionell und effizient verwaltet, gleichzeitig sind Stifterinnen und Stifter von dieser so essentiellen Aufgabe entlastet. Für das Vermögen der Stiftungen unter dem Dach der Don Bosco Stiftung wurde eigens der Spezialfonds „Don Bosco Stiftungsfonds" geschaffen. Das Fondsvolumen beläuft sich auf rund 25 Millionen Euro (Stand 31.12.2023). Regelmäßige Informationen zum Don Bosco Stiftungsfonds werden beispielsweise über den Don Bosco Stifterbrief an alle angelegten Stiftungen kommuniziert.
Bei einer sogenannten Ewigkeitsstiftung ist das zur Gründung eingezahlte Grundstockvermögen und das zugestiftete Vermögen auf Dauer zu erhalten. Nur die Erträge aus dem Vermögen stehen für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung.
Eine sogenannte Verbrauchsstiftung wird hingegen für eine bestimmte Zeit errichtet – mindestens für zehn Jahre. In dieser Zeitspanne kann ihr Vermögen für die Zweckverfolgung verbraucht werden. Das hat viele Vorteile, vor allem können die Stifterinnen und Stifter intensiver miterleben, was ihre Stiftung bewirkt. Dadurch dass sie das Stiftungsvermögens nicht erhalten müssen, können sie größere Ausgaben realisieren und größere Projekte fördern. Einen Nachteil gibt es allerdings auch: Bei einer Verbrauchsstiftung gelten nicht die gleichen steuerlichen Vergünstigungen wie bei einer auf Dauer errichteten Stiftung.
In Kooperation mit der Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dem Haus des Stiftens bieten die Salesianer Don Boscos eine umfassende und persönliche Beratung zum Thema Stiftungsgründung. Auf Basis Ihrer Wünsche erarbeiten die Rechtsanwältinnen die wesentlichen Merkmale Ihrer Stiftung und halten sie in einem unverbindlichen Satzungsentwurf fest. Je nach Umfang dieser Beratungen im Vorfeld variiert die Dauer der Stiftungsgründung.
Grundsätzlich ist die Gründung und verwaltungstechnische Einrichtung Ihrer Treuhandstiftung im Don Bosco Stiftungszentrum innerhalb weniger Monate möglich. Der gesamte Gründungsprozess ist dabei für Sie kostenlos.
Der Stiftungsalltag gestaltet sich je nach persönlichem Engagement sehr unterschiedlich. In jedem Fall soll er Ihnen Freude machen!
Bei Don Bosco suchen wir gemeinsam mit Ihnen geeignete salesianische Projekte aus, die Sie mit der Stiftung ermöglichen oder unterstützen können. Selbstverständlich bekommen Sie anschließend Wirkungs- und Projektberichte. Viele Stifterinnen und Stifter sind stark darin, Spenden zu sammeln – bei Geburtstagen oder Jubiläen beispielsweise. Auch dies kann zum Stiftungsalltag gehören. Zudem finden jedes Jahr Stifterreisen und Stiftertreffen statt, bei denen Sie salesianische Einrichtungen kennenlernen können. Für all Ihre Fragen und Ideen rund um die Stiftung steht Ihnen eine persönliche Ansprechperson zur Verfügung. Alle Verwaltungsaufgaben, die Ihnen lästig sind, können Sie abgeben.
Stiftungsverwaltung – schlank, standardisiert, transparent
Die Stiftungsverwaltung erfolgt im Haus des Stiftens – einem langjährigen Kooperationspartner der Salesianer Don Boscos. Auch kleine und mittlere Stiftungen finden hier ein professionelles Zuhause. Die Verwaltung ist schlank und weitgehend standardisiert, damit die Kosten gering bleiben. Sie umfasst alle grundlegenden Arbeiten wie Buchhaltung und Kontoführung oder das Erstellen der Jahresrechnung. Jede Stiftung verfügt über eine separate Buchhaltung. Über ein Online-Portal können Sie den Geldfluss vom Eingang bis hin zur konkreten Verwendung jederzeit exakt nachvollziehen. Über die Basisverwaltung hinausgehenden Verwaltungsaufgaben können ebenfalls übernommen werden.
Stiftungsarbeit – gezielt
Weitere umfangreiche Hilfen für die Stiftungsarbeit stehen Ihnen zur Verfügung. Sie reichen von Projektvorschlägen über die Vorbereitung einer Spendenaktion bis hin zur Verwaltung von Immobilien.
Vermögensanlage – professionell
Die Anlage des Stiftungsvermögens ist für Stiftungen eine zentrale Aufgabe, die die Don Bosco Stiftung als Treuhänderin für alle rechtlich unselbstständigen Stiftungen unter ihrem Dach übernimmt.
In fünf Schritten zur eigenen Stiftung mit Don Bosco
- Ich nutze die Erstberatung und entscheide mich für eine Stiftungsform.
- Ich wähle einen Stiftungsnamen, lege die Höhe und Ausgestaltung des Stiftungsvermögens fest und bestimme den Vorstand.
- Rechtliche Beratung, die Errichtung der Stiftung, Beantragung der steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit – all dies übernehmen die Rechtsanwältinnen.
- Ich überweise das Stiftungskapital auf meine Stiftung nach steuerlicher Anerkennung.
- Fertig! Meine Stiftung kann mit ihrer Arbeit beginnen. Damit das Leben junger Menschen gelingt!
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Wenn Stiften mit Don Bosco Sie interessiert, freue ich mich auf Ihren Anruf und stehe Ihnen gerne im Gespräch zur Verfügung oder lasse Ihnen weitere Informationen zukommen.