Foto: Klaus D. Wolf Zwei Jugendliche in Schreinerei bei Don Bosco in Würzburg mit Hobeln Foto: Klaus D. Wolf

Die richtige Stiftungsform für mich

Beim Stiften mit Don Bosco sind unterschiedliche Rechtsformen möglich – je nach Vermögen und persönlichen Vorstellungen. Welche Stiftungsform passt am besten zu Ihnen und ihren ganz persönlichen Vorlieben?  

Zustiftung

Eine Zustiftung in das Grundstockvermögen einer bereits bestehenden gemeinnützigen Stiftung – beispielsweise der Don Bosco Stiftung oder der Don Bosco Stiftung Juventus Mundi – ist der einfachste und vielleicht effektivste Weg des Stiftens. Anders als bei einer zeitnah zu verwendenden Spende wird eine Zustiftung nicht direkt für Projekte verwendet, vielmehr erhöht sie das Grundstockvermögen und wirkt nachhaltig über die Erträge. Eine behördliche Anerkennung oder Genehmigung ist nicht erforderlich.

Treuhandstiftung

Die häufigste Stiftungsform beim Stiften mit Don Bosco ist die Treuhandstiftung. Sinnvoll ist sie ab 75.000 Euro Stiftungsvermögen. Und auch bei weit höherem Vermögen ist sie eine gute Lösung, wenn die Stiftung keine eigenen Projekte initiieren und durchführen, sondern rein fördernd tätig sein soll. Da eine Treuhandstiftung nicht rechtsfähig ist, braucht sie als Rechtsträger einen Treuhänder – dafür stellt sich die Don Bosco Stiftung unentgeltlich zur Verfügung. Für die Gründung ist die Anerkennung durch das Finanzamt nötig, nicht aber durch die Stiftungsaufsicht. Die Treuhandstiftung ist ein eigenes Steuersubjekt mit einem Gremium, das über die Mittelverwendung entscheidet. Im Vergleich zur rechtsfähigen Stiftung ist die Verwaltung schlanker, zudem kann die Satzung später leichter an geänderte Wünsche des Stifters angepasst werden.

Stifter Ewald Korber
Mein Antrieb beim Stiften? Das ist einfach: Damit das Leben junger Menschen gelingt!

Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds ist ein effektives Instrument für aktive Stifter, die kein größeres Vermögen einbringen möchten, sondern über gezielte Öffentlichkeitsarbeit Mittel akquirieren wollen. Er kann mit einer Einlage ab 5.000 Euro innerhalb nur weniger Tage errichtet werden. Sie können einen eigenen Namen und einen bestimmten Förderzweck für Ihren Stiftungsfonds festlegen. Einen eigenen Vorstand benötigt der Stiftungsfonds nicht.

Rechtsfähige Stiftung

Die rechtsfähige Stiftung ist eine eigene Rechtsperson, deren staatliche Anerkennung durch die für das jeweilige Bundesland zuständige Stiftungsbehörde erfolgt. Die Gründung dauert mehrere Monate, und die Verwaltung einer rechtsfähigen Stiftung ist sowohl zeitlich als auch finanziell aufwändiger als bei der Treuhandstiftung. Diese Rechtsform bietet sich an, wenn ein hohes Vermögen zur Verfügung steht und eigene Stiftungsprojekte initiiert oder durchgeführt werden sollen.

Sonderfall Verbrauchsstiftung

Die meisten Stiftungen werden gegründet, um auf Dauer zu bestehen. Anders ist es bei der sogenannten Verbrauchsstiftung. Sie ist ein alternatives Modell, das für rechtsfähige wie für Treuhandstiftungen gleichermaßen anwendbar ist. Eine Verbrauchsstiftung wird für eine bestimmte Zeit errichtet. Sie muss mindestens zehn Jahre bestehen, innerhalb derer das Vermögen nach den Vorgaben der Satzung für den
Zweck verbraucht werden kann. Damit ist sie das optimale Modell für Stifter, die im Hier und Jetzt
so aktiv wie möglich sein wollen.

Rechtsanwältin Dr. Marietta Birner, Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Es gibt viele Gründe, die für eine Verbrauchsstiftung sprechen. Sie ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn für den Stifter der Ewigkeitsaspekt sowie der besonderer Steuerabzug nach § 10b Abs. 1 a EStG nicht so bedeutsam sind, er aber Projekte mit größeren, die Vermögenserträge bei weitem übersteigenden Beträgen fördern möchte – insbesondere in Zeiten mit einem niedrigen Zinsniveau.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Wenn Stiften mit Don Bosco Sie interessiert, freue ich mich auf Ihren Anruf und stehe Ihnen gerne im Gespräch zur Verfügung oder lasse Ihnen weitere Informationen zukommen.